Camping Etikette = Ein Regelwerk für höfliches und sozial erwünschtes Verhalten rund um das Campen mit Wohnmobil und Zelt - nicht nur in Norwegen, sondern überall wo man mit seinem Camper oder Zelt Halt macht!
Urlaub, ...
... das bedeutet Spaß, Berge, Städte, Wind, Meer und weites Land. Es bedeutet aber auch dass wir hier nur Gäste sind. Dementsprechend sollten wir uns eigentlich bemühen, den Tagesablauf der Einheimischen so wenig wie möglich zu stören. Es gibt in den Urlaubsregionen hunderte von Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und ähnliche Unterkünfte. Da ich aus einer Touristenregion komme, weiß ich aber, dass guter Wohnraum dank der vielen Ferienwohnungen mittlerweile unerschwinglich für die Einheimischen wird. Daher bin ich der Meinung dass man nicht in Ferienwohnungen Urlaub machen sollte. Ich finde Hotels, Gasthäuser oder Jugendherbergen in Ordnung. Die meiner Meinung nach am wenigsten in den Lebensraum der Einheimischen eingreifende Urlaubsart ist das Camping. Ein Stellplatz, ein wenig Wasser und Strom ist eigentlich alles was ein Camper braucht. Der kommt mit seinem eigenen Zuhause und nimmt in der Urlaubsregion niemanden eine Wohnung weg. Allerdings sollten sich Camper auch an einige Dinge halten!
Regeln, an die man sich halten sollte!
→ Offizielle Campingplätze
- Nutze nach Möglichkeit immer ausgewiesene, offizielle Campingplätze sowie Stellplätze für Wohnmobile oder Zelte. Das ist immer die beste Wahl. Die Übernachtung auf Campingplätzen beeinträchtigt nicht die Natur und der Einkauf vor Ort fördert nachhaltiges Reisen und unterstützt die lokale Gemeinschaft.
→ Wildcampen (Deutschland)
- Besonders beliebt bei Freistehern sind Naturschutzgebiete. Da ist es ja so schön ruhig, keine Menschenseele - Natur pur. Das stimmt, aber in Naturschutzgebieten ist das Campen verboten! Sagt doch schon das Wort: Naturschutz = Natur schützen! Also bleibt mit eueren Wohnmobilen da weg. Freistehen in Deutschland ist verboten und wird mit Geldstrafen geahndet!
→ Wildcampen / Freistehen (Skandinavien)
- Parke aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht in Ausweichbuchten auf schmalen Straßen.(Die Buchten sind oft durch ein Schild mit dem Buchstaben „M“ für Møteplass = Begegnungsstelle gekennzeichnet.)
- Nimm Rücksicht auf deine Umgebung. Es gilt stets der Grundsatz, keine Spuren zu hinterlassen, das Gelände nicht zu beschädigen und keine Wildtiere zu stören.
- Das norwegische Jedermannsrecht bringt sowohl Rechte als auch Pflichten mit sich. Siehe auch den Beitrag "Das Jedermannsrecht".
Beliebt bei einigen "sparsamen Zeitgenossen" ist das Entleeren des Abwasser- und des Fäkalientanks in die Natur. Das ist eine Schweinerei und wird dementsprechend bestraft. Man kann auf jedem Campingplatz seine Tanks entleeren und reinigen. Das Campingplätze dafür eine Gebühr verlangen finde ich absolut in Ordnung. Bitte liebe "Freisteh-Da-spar-ich-doch-Geld-Urlauber", die ihr die Freiheit genießen wollt, haltet euch an die Regeln, so haben wir alle etwas von diesem schönen Hobby.
→ Abfallentsorgung.
Hinterlasse unterwegs keinen Abfall. Was du mit in die Natur nimmst, trägst du auch wieder mit zurück. Entsorgt den Müll in, auf Park- und Campingplätzen, ausreichend vorhandene Abfallbehälter. Toiletten und Abwassertanks kann man an dafür vorgesehenen, zahlreichen und oft kostenfreien Entsorgungsstationen entleeren. Diese findet man auf den meisten Campingplätzen, aber auch auf Parkplätzen.
→ Hinweisschilder.
Die Einhaltung aller Schilder, die das Parken, Campen oder Übernachten in Wohnmobilen oder Wohnwagen reglementierten sollte eigentlich selbstverständlich sein. Die Nichtbeachtung kann ganz schön teuer werden oder Ärger mit den Behörden nach sich ziehen!
→ Die 4m-Regel (Skandinavien)
Aus Brandschutzgründen sind mindestens vier Meter zu anderen Fahrzeugen oder Zelten einzuhalten. Dies ist in Norwegen eine behördliche Anordnung und dementsprechend zu befolgen! Siehe auch den Artikel "Die 4m-Regel"
Bußgelder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln oder Beschilderungsvorschriften:
Bußgelder werden bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die Verkehrsregeln oder die Beschilderungsvorschriften fällig. Ein solcher Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn man in einer Park- oder Halteverbotszone parkt, oder an einer Kreuzung, oder zu nah an oder auf einem Fuß- oder Radweg parkt.