Rücksicht und Partnerschaft gilt für alle!
Radfahrer & Fußgänger: ein kompliziertes Verhältnis
Fahrradfahrer und Fußgänger sind in der Regel keine wirklich guten Freunde. Ein richtig negatives Beispiel:
Wir waren im Urlaub auf einem ausgeschilderten Gehweg mit unserem gerade mal 3 Monate alten Welpen unterwegs. Trotzdem wurden wir von etlichen Fahrradfahrern angeklingelt und angepöbelt, die vorbei wollten. Wir mussten den Hund auf den Arm nehmen - wohlgemerkt auf dem Fußweg! - damit er nicht von rücksichtslos vorbeipreschenden Radfahrern überfahren wurde.
Diese Verhalten trägt nicht dazu bei, das Verhältnis zwischen Radfahren und Fußgängern zu verbessern. Alle, deren Führerschein oder Verkehrserziehung schon eine Weile zurück liegt und sich nicht gemerkt haben was die Schilder bedeuten, hier nochmals die Erklärungen.
NUR GEHWEG
Dieses Schild zeigt an dass das ein Gehweg ist, der nur von Fußgängern genutzt werden darf. Radfahrer haben hier nichts verloren, selbst wenn dieser Weg eine Abkürzung bedeutet oder bequemer ist. Hier sind keine Fahrräder erlaubt!
RADWEG / GEHWEG GEMEINSAM
Dieses Schild bedeutet dass Radfahrer (auch Rennradfahrer!) nicht auf die Straße dürfen, sondern den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht) müssen. In diesem Fall müssen Radfahrer auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls müssen sie die Geschwindigkeit an die Fußgänger anpassen und dürfen sie nicht durch Klingeln oder Zurufe vom Weg verjagen!.
RADWEG - GEHWEG EINZELN
Dieses Schild bedeutet dass es einen getrennten Rad- und Fußweg gibt. Radfahrer dürfen nicht auf die Straße, aber auch nicht auf den Gehweg. Sie müssen den Radweg des getrennten Rad- und Gehwegs benutzen (Radwegbenutzungspflicht). Falls erforderlich müssen Radfahrer die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Klingeln und Schimpfen sollte man vermeiden, Rücksichtnahme ist angesagt!
NUR RADFAHRER
Dieses Schild schreibt dem Radfahrer (Und den Rennradfahrern!) vor den Radweg zu benutzen (Radwegbenutzungspflicht). Fußgänger haben auf einem so gekennzeichneten Weg nichts verloren! Hier nicht spazieren gehen!
Mit dem E-Scooter unterwegs:
Wer in den Urlaub fährt möchte gerne mobil bleiben. Neben dem Auto und Fahrrad bietet sich dafür auch der kleine und sehr wendige e-Scooter an. Jedoch gelten in Europas Ländern meist unterschiedliche Regelungen. Bevor man also auf den e-Scooter steigt, sollte man sich schlau machen, ob man überhaupt mit dem kleinen Gefährt unterwegs sein darf und welche Regeln in dem besuchten Land gelten.
Bitte informiert euch vor Urlaubsbeginn über die Gesetzlage in dem jeweiligen Urlaubsland um Ärger und teuere Strafen zu vermeiden! Eine ausführliche Liste der europäischen Vorschriften findet ihr hier: